Baumfällung
Der Begriff Baumfällung wurde durch die Forstwirtschaft geprägt. Er umschreibt im Wesentlichen die Durchlichtung eines Bestandes oder die Rohdung einer ganzen Fläche. Alte abgängige, bruch- und / oder kippgefährdete Bäume müssen zumindest in den Verkehrsbereichen herausgenommen werden.
Achtung!
Es gilt im Sommer unter anderem auf Brutvögel zu achten.
Aber auch bei einer Winterfällung heißt es: Obacht.
Der Baum könnte beispielsweise als Quartier für Fledermäuse dienen.
Kranke Bäume sind nicht immer zu retten, ihrer Pflege sind Grenzen gesetzt. Die Folgen bereits eingetretener Schwächen oder Schäden oder ungünstige Standortbedingungen machen eine Baumfällung manchmal unausweichlich. Die jeweilige Fälltechnik ist dabei abhängig von der Größe und dem Zustand des Baumes sowie der örtlichen Situation. Sie reicht von der einfachen Baumrodung samt Wurzelstock im Ganzen bis zum komplizierten, stückweisen Absetzen und Abseilen des Baumes über Hindernisse hinweg. Unser Spezialgebiet ist die Seilklettertechnik. Diese für das Baumumfeld schonende Art der Fällung ist in vielen Fällen die geeignetste Art der Baumfällung. Durch das stückweise Absetzen und Abseilen des Baumes richten wir zudem keinen Schaden in Ihrem Garten an oder verdichten unnötig Ihren Boden. Rasen und Pflanzflächen bleiben erhalten.
Das Roden und Ausfräsen von Wurzelstubben (sichtbarer Wurzelstock) bieten wir ebenfalls an. Ebenso kann das Schnittgut bereits vor Ort maschinell gehäckselt werden oder das Holz wird nach Ihren Bedürfnissen zugeschnitten. Natürlich übernehmen wir auch den Abtransport von Stammholz oder Schreddergut. Und unter Berücksichtigung der eventuelle vorhandenen Baumschutzsatzung der jeweiligen Stadt beantragen wir für Sie die notwendigen Fällgenehmigungen bei den Behörden. Auch wenn in Ihrer Stadt keine Baumschutzsatzung besteht, können Bäume in Bebauungsplänen als schützenswert festgesetzt sein, oder sie gelten zum Beispiel als Naturdenkmäler. Es ist sehr wichtig, sich vor dem Fällen eines Baumes zu erkundigen, ob der Baum in irgendeiner Form geschützt ist oder er als Schlaf oder Brutstätte geschützter Tiere dient.